
Aufgabengebiet eines Sachverständigen
Ich stehe Ihnen für sämtliche Fragen gerne zur Verfügung.
Wir begutachten u. a.:
– Geländer
– Stahlbau
– Korrossionschutz
– Türen
– Tore
– Antriebe
– Schweißtechnik
– Befestigungstechnik
Privatgutachten
Oftmals macht es auch Sinn, eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen ausgeführt wird, da eventuell einige Bereiche nach der Fertigstellung der Mangelbeseitigung uneinsehbar werden.
Auch ist ein Kurzgutachten (gutachterliche Stellungnahme) möglich. Mit einem solchen Kurzgutachten wird es möglich, Mängel, Abweichungen und Schäden zu dokumentieren und und erweiterter Form vom Sachverständigen Stellung zu den ausgeführten Leistungen nehmen zu lassen.
Falls die Beweislast bereits beim Auftraggeber liegt, sollte ein fundiertes Gutachten mit “Soll-Ist Vergleich” der Vorzug gegeben werden. Dies wird als eine “stumpfe Waffe” gegenüber dem Auftragnehmer vorgelegt werden kann, um ihn aufzuzeigen, das mangelhafte Leistungen erbracht wurden. So wird er motiviert, Mängel zu beseitigen.
Zum anderen gibt es noch das fundierte Privatgutachten, das bei einem Rechtsstreit dem Gericht vorgelegt wird, und als gute Basis den sogenannten Beweisbeschluss des gerichtlichen Sachverständigen seitens des Gerichts zu erstellen.
Gerichtsgutachten
Der Gerichtssachverständige wird nicht vom Beweisbeschluss abweichen. Dieser wird sich auch nicht am Ortstermin über vorgefundene Sachverhalte äußern, sondern diese lediglich in seinem Gutachten darlegen.
Vom Vorteil ist es, wenn der Beweisbeschluss zum Beispiel bei einem Rechtsstreit auf Basis eines fundiertem Privatgutachtens erstellt wird, da bei gerichtlichen Aufträgen keinerlei Ausforschungen durch Sachverständige zulässig ist.
Auf Antrag einer der Parteien kann ein Beweisbeschluss erweitert werden, um weitere Sachverhalten und Fragen aus technischer Sicht klären zu lassen. Hierzu wird meisten ein weiterer Ortstermin erforderlich sein.
Auch kann ein Gericht den jeweiligen gerichtlichen Sachverständigen zu einer Anhörung bei Gericht dazuladen, um eventuelle Unklarheiten aus dem Gutachten vor Ort erläutern zu lassen.
Schiedsgutachten
Zuvor wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem beide Parteien einem Schiedsgutachter verständigen und erklären sich einem “Schiedsspruch” rechtskräftig zu unterwerfen.
Das Schiedsgutachten ist oftmals eine für beide Parteien kostengünstige alternative gegenüber oben genannten Gutachten.
Versicherungsgutachten
Auch werden hier Schadensursachen untersucht, um dies Schäden künftig zu vermeiden.
Ausführungsplanung
Architekten, Ingenieure, Bauherren, Bauträger o. Ä. können (sollten) sich bei geringer Erfahrung in einem Spezialgebiet einen Sonderfachmann zurate ziehen. Änderungen oder Korrekturen während der Bauzeit können durch gute Vorplanung minimiert werden.
Ausschreibungen
Schlechte oder auch lückenhaft beschriebene Leistungsverzeichnisse bringen oft Nachträge, und den damit verbundenen Mehrkosten.
Baubegleitungen
Hier können Abweichungen frühzeitig erkannt und aufgezeigt sowie gegengesteuert werden.
Abnhamebegleitung
Der Sachverständige erstellt auf Wunsch beim Abnahmetermin ein entsprechendes Protokoll, wo zum Beispiel noch vorhandene Mängel dokumentiert werden, und spricht entsprechend Empfehlung darüber aus, ob das Werk abzunehmen ist.
Prüfung von Aufmaß und Abrechnung
Anhand von Plänen, Massenermittlungen, oder bestenfalls Vorort, kann ein vom Auftragnehmer erstelltes Aufmaß geprüft werden. Ebenso Rechnungen auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Nachträgen und des Aufmaßes sind möglich.
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